Risikolebensversicherung: Schutz für gefährliche Hobbies

Welche Personenversicherungen gesetzlich vorgeschrieben sind

Die Risikolebensversicherung bietet Schutz für Menschen, die gefährlichen Hobbies oder Berufen nachgehen, bei denen das Risiko eines Unfalls oder Schadens erhöht ist. Diese Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und wird von vielen Versicherern speziell für Personen mit erhöhtem Risiko angeboten. Sie ergänzt die Pflichtversicherungen, die bereits von der Gehaltsabrechnung abgedeckt werden. So bist du auch in deiner Freizeit ausreichend abgesichert, falls ein Schadenfall eintritt.

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Gesetzlich vorgeschriebene Personenversicherungen:

Freiwillige Personenversicherungen:

Die staatliche Förderung spielt auch bei einigen freiwilligen Zusatzversicherungen eine Rolle, insbesondere in der Zusatzrentenversicherung. Kapitalbildende Lebensversicherungen profitieren von steuerlichen Begünstigungen, was sie zu einer attraktiven Option macht. Es lohnt sich, die verschiedenen Möglichkeiten der staatlichen Förderung zu prüfen, um finanzielle Vorteile zu nutzen.

Es ist ratsam, sich über zusätzliche Versicherungsprodukte zu informieren, wenn man gefährlichen Hobbies oder Extremsportarten nachgeht, insbesondere im Hinblick auf die Absicherung für Krankenrücktransporte bei Auslandsreisen. Eine umfassende Beratung ist wichtig, um im Schadensfall ausreichend abgesichert zu sein. Der Bund der Versicherten bietet hierzu nützliche Informationen und kann bei der Auswahl der passenden Versicherung unterstützen.

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