Zusammengefasst: Sobald du dein eigenes Einkommen hast, bist du verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wobei bestimmte Freibeträge zu beachten sind. Das Finanzamt kann auch unabhängig von deiner Situation explizit eine Steuererklärung von dir verlangen. Üblicherweise musst du die Steuererklärung in den ersten sieben Monaten des Folgejahres abgeben.
Grundsätzlich kann jeder freiwillig eine Steuererklärung einreichen (zum Beispiel, wenn du Rückerstattungen für getätigte Ausgaben im Rahmen eines Studiums erwartest). Verpflichtend ist es jedoch, wenn du selbstständig bist, eine Photovoltaikanlage betreibst, mehrere Minijobs gleichzeitig hast und dein jährlicher Arbeitslohn über dem Freibetrag (aktuell: EUR 12.250 für Singles) liegt. Des Weiteren musst du eine Steuererklärung abgeben, wenn du Lohnersatzleistungen (z.B. Kurzarbeitergeld) über EUR 410 im Jahr beziehst. Wenn du verheiratet bist, kann auch die Steuerklasse deines Ehepartners dich zur Abgabe einer Erklärung verpflichten. Kapitalerträge, die nicht mit der Abgeltungssteuer abgegolten wurden (z.B. Zinsen auf Auslandskonten), sowie nicht versteuerte Einkünfte aus anderen Einkommensquellen (Mieten, Renten) über dem Freibetrag von EUR 410 hinaus, verpflichten ebenfalls zur Abgabe einer Steuererklärung.
Normalerweise musst du deine Steuererklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres einreichen. Fällt der 31. auf einen Sonntag, gilt der nächste Werktag als Fristende. Sollte die Frist nicht ausreichen, kannst du formlos eine Verlängerung beantragen. Falls du für die Steuererklärung einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragst, verlängert sich die Standardfrist auf Ende Februar des Folge-Folgejahres. Für die freiwillige Steuererklärung hast du übrigens vier Jahre nach dem betreffenden Steuerjahr Zeit.
Ausgaben, die steuermindernd geltend gemacht werden können, sind hauptsächlich die Werbungskosten. Alle berufsbezogenen Ausgaben wie Fahrtkosten zur Arbeitsstelle oder Fortbildungskosten können hier angegeben werden.
Zusätzlich können unter dem Punkt “Sonderausgaben” weitere (private) Ausgaben abgesetzt werden. Das Finanzamt akzeptiert üblicherweise unter anderem die Krankenversicherungsbeiträge, Spenden, Rentenversicherungskosten, Unterhaltszahlungen sowie Kitagebühren und Ausgaben für das Erststudium.
Des Weiteren können unter dem Punkt “Außergewöhnliche Belastungen” Ausgaben im Rahmen der Pflege eines nahen Angehörigen geltend gemacht werden. Auch Katastrophenschäden (z.B. die notdürftige Reparatur des Daches nach einem Sturm) oder Krankheitskosten (z.B. eine Beinprothese) fallen unter diesen Punkt und können die Steuerlast senken.
Zu guter Letzt können unter dem Punkt “Steuerermäßigungen” bestimmte Dienstleistungen ebenfalls steuermindernd geltend gemacht werden (z.B. die Modernisierung der Heizungsanlage).
Für deine erste Steuererklärung benötigst du mindestens deine Steuer-ID. Solltest du diese nicht mehr finden, kannst du dich einfach beim für dich zuständigen Finanzamt melden. Als Arbeitnehmer benötigst du deine Jahreslohnsteuerbescheinigung oder alle monatlichen Lohnbescheinigungen des betreffenden Jahres. Bist du selbstständig, musst du eventuell eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen (alle deine Ein- und Ausgaben dokumentiert) oder eine Bilanz vorlegen (in der Regel erfolgt dies über den Steuerberater).
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Bitcoin und andere Kryptowährungen musst du grundsätzlich mit dem persönlichen Steuersatz versteuern.