Tipps für die korrekte Versteuerung von Kryptowährungen

Wichtige Aspekte im Umgang mit Kryptowährungen und Steuern

Beim Versteuern von Bitcoin und anderen Kryptowährungen ist es wichtig, diese grundsätzlich mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Gegebenenfalls fallen zusätzlich die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag an. Wenn du die Kryptowährungen länger hältst, kannst du eventuell deinen Gewinn steuerfrei behalten.

Inhaltsverzeichnis

Kryptowährungen aus steuerlicher Sicht

Das Finanzamt betrachtet Kryptowährungen nicht als Kapitalanlage oder Währung (was bedeuten würde, dass die Abgeltungssteuer fällig wäre), sondern als sogenanntes privates Veräußerungsgeschäft. Dies kann mit dem Kauf eines Goldbarrens oder Kunstwerks verglichen werden, bei dem der Gewinn ebenfalls mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden muss. Die Freigrenze dafür beträgt EUR 600 pro Jahr. Falls du deine Kryptowährungen länger als ein Jahr hältst, musst du unter Umständen überhaupt keine Steuern auf deinen Gewinn zahlen.

Richtige Angabe von Kryptowährungen in der Steuererklärung

Zunächst musst du prüfen, ob du die Freigrenze von EUR 600 pro Jahr beim Verkauf überschreitest. Das reine Halten von Kryptowährungen führt (nach aktuellem Recht) zu keiner Steuerbelastung. Wenn du unter der Freigrenze bleibst, bist du in Bezug auf Kryptowährungen mit deiner Steuererklärung bereits fertig. Falls du über den Freibetrag kommst, gilt in der Regel das FIFO-Prinzip: First in, first out. Das bedeutet, dass deine ältesten Kryptowährungen fiktiv zuerst verkauft und steuerlich belastet werden. Gelegentlich akzeptiert das Finanzamt auch das LIFO-Verfahren (Last in, first out: die zuletzt gekauften Kryptowährungen werden zuerst verkauft). Es ist jedoch ratsam, vorab mit dem Finanzamt abzuklären, ob dieses LIFO für Kryptowährungen akzeptiert wird oder nicht. Wichtig: Der Gesamtgewinn wird versteuert – auch der Gewinnanteil innerhalb des Freibetrags!

Haltedauer vs. Nutzung als Einkommensquelle

In der Steuererklärung musst du Angaben zu den verkauften Kryptowährungen machen: Dein Einkaufspreis, wie lange die Haltedauer war und ob gegebenenfalls Kosten durch das Halten entstanden sind. Der zu versteuernde Ertrag berechnet sich aus Verkaufspreis minus Anschaffungskosten minus Verkaufswerbungskosten = Ertrag.

Wenn du deine Kryptowährungen länger als ein Jahr gehalten hast, musst du den Verkauf zwar angeben, es wird jedoch keine Steuer auf den Gewinn fällig. Anders verhält es sich, wenn du die Kryptowährungen bewusst als Einkommensquelle nutzen möchtest. Dies kann je nach Finanzamt unterschiedlich ausgelegt werden. In der Regel wird jedoch das Minen von Kryptowährungen grundsätzlich als Einkunftserzielungsabsicht angesehen und der gesamte Gewinn ist mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern, unabhängig von der Haltedauer! Ausnahme: Du behältst deine Kryptowährungen länger als zehn Jahre.

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Verlustverrechnung möglich

Verluste beim Handeln mit Kryptowährungen können mit Gewinnen aus anderen Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Alternativ übernimmt das Finanzamt deinen Verlust als Verlustvortrag in künftige Steuerjahre.

Unter der Freigrenze:

Die für Außenstehende relativ schwierige Nachverfolgbarkeit von Käufen und Verkäufen von Kryptowährungen ist den Finanzämtern und Regierungen Europas schon länger ein Dorn im Auge. Selbst wenn du unter dem Freibetrag bleibst, kann es sinnvoll sein, deine Kryptokäufe und -verkäufe korrekt in der Steuer anzugeben. Dadurch vermeidest du möglicherweise in einigen Jahren unangenehme Nachfragen. Andernfalls könnte das Finanzamt dir bei einem späteren Verkauf über dem Freibetrag und geänderter Gesetzeslage auf Verdacht unterstellen, dass du jahrelang Kryptoverkäufe verschwiegen hast. Die Folge: Eine aufwändige Steuerprüfung. Durch die sukzessive korrekte Angabe deiner Kryptobestände über Jahre hinweg, lenkst du den (unbegründeten) Verdacht von dir.

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